Jugendarbeitsschutz­untersuchung

Die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Arbeitsschutzgesetz findet vor allem bei Jugendlichen Anwendung, die ihre erste Berufsausbildung beginnen wollen. Der Gesundheitsschutz ist dabei das oberste Ziel. Der Gesetzgeber will sicher gehen, dass bestehende Einschränkungen bzw. Erkrankungen durch den Beginn der neuen Beschäftigung nicht verschlimmert werden. Aus diesem Grund hat er im Jugendarbeitsschutzgesetz die Erstuntersuchung verankert.

In Paragraph 32 vom Jugendarbeitsschutzgesetz heißt es:

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.